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Update 08.06.2020
 
Liebe Pusteblumen-Eltern,
 
wir freuen uns, seit Montag, 8. Juni, wieder alle „unsere“ Pusteblumenkinder in der Einrichtung haben zu können! Es sind noch Einschränkungen hinzunehmen, aber es ist einfach auch schön, dass wir einen großen Schritt Richtung Normalität gehen können. Hier nun noch einige Informationen zu dem am Montag beginnenden „Eingeschränkten Regelbetrieb“ und einige grundsätzliche Informationen:
-        wer bisher noch nicht seine Betreuungszeit ab Montag mit der Einrichtung abgesprochen hat, wird gebeten, dass umgehend zu tun.
-        Bringen und Abholen der Kinder erfolgt weiter für die Kinder der Regelgruppen über den Windfang des Haupteinganges. Für die U-3 Kinder erfolgt es über den Beratungsraum in der Zeitspanne 7.00 – 15.00 Uhr. Eltern sollen, wenn irgend möglich, die Einrichtung noch nicht betreten (Infektionsschutzgesetz). Planen Sie bitte genügend Zeit ein und achten Sie auf Abstände.
-        Es ist von den Eltern ein Formblatt „Erklärung zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern und Eltern“ auszufüllen und zu unterschreiben. Dieses Formblatt stellen wir hier auf unserer Website zum Runterladen ein. Wir halten auch Exemplare in der Einrichtung bereit. Auf jeden Fall muss das Formblatt vor oder mit Abgabe des Kindes ausgefüllt und unterschrieben bei uns sein. Es spart einiges an Zeit, wenn Sie das unterschriebene Formblatt schon mitbringen können.
-        Wir erinnern noch einmal an die Mitteilung der Kontoverbindung für die anteilige Erstattung des Essensgeldes April/Mai.
 
Grundsätzliche Hinweise:
-       Wenn Sie mit den Zeiten des „Eingeschränkten Regelbetriebes“ absolut nicht klar kommen, sprechen Sie uns an. Leichte Verschiebungen innerhalb der vorgesehenen Zeiten sind eventuell möglich.
-       Schließungszeit im Sommer: Wir werden unsere Schließungszeit im Sommer – 6.7. bis zum 24.7. - nicht verschieben können. Das hängt unter anderem auch mit dem 2. Bauabschnitt zur Dachsanierung zusammen, der innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen muss, da er nicht bei laufendem Betrieb durchgeführt werden kann. Wir wissen, dass Eltern Schwierigkeiten haben, weil sie schon Urlaub für Kinderbetreuungszeiten in den Vormonaten genommen haben oder nehmen mussten. Es gibt die Möglichkeit über das Jugendamt Lage, Ansprechpartnerin Frau Kathrin Winter, Tel.: 05232/601516, im Härtefall eine Betreuungsmöglichkeit – in einer Kita im Bereich Lage - zu vereinbaren.
 

Gute und behütete Zeit wünschen Team und Träger der Pusteblume!
 
Mit herzlichen Grüßen
 
P. Dirk Gerstendorf

Update 26.05.2020

 
Liebe Pusteblumeneltern!
 
Am Montag, den 25.5.2020 haben wir einen Brief an alle Eltern unserer Pusteblumenkinder verschickt/verteilt, der die neuesten Entscheidungen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration für die Kindertageseinrichtungen beinhaltet und für die Betreuungssituation in unserer Einrichtung auswertet.
Im Blickpunkt stehen dabei die Öffnung – über die bisherige Notbetreuung hinausgehend - zum 28. Mai für alle Vorschulkinder und die Aufnahme eines „eingeschränkten Regelbetriebes“ ab dem 8. Juni für alle Kinder. Auch andere organisatorische Fragen sind aufgenommen, z. B. Essensgeld.
Manches ist aber auch für uns noch nicht absehbar. Zum Beispiel: Wie viel Personal werden wir in der nächsten Zeit zur Verfügung haben, wenn nun eine „individuelle Risikoabwägung“ für die Mitarbeiterinnen zum Tragen kommen soll?
Wir weisen hier schon einmal auf den Brief hin und bitten Sie, trotzdem die Website des Familienzentrums als Informationsquelle zu nutzen. Entwicklungen gehen jetzt oft so schnell vonstatten, haben so eine Dynamik, dass eine Benachrichtigung über den Postweg sowohl organisatorisch als auch zeitlich kaum möglich, manchmal, weil schon wieder überholt, auch nicht sinnvoll ist. Andere Formen der Benachrichtigung (Whatsapp etc.) können wir aufgrund von datenschutzrechtlichen Problematiken nicht nutzen.
Also, nutzen Sie die Website und weisen Sie auch andere Eltern darauf hin!
Bleiben Sie behütet
Mit herzlichen Grüßen
P. Dirk Gerstendorf

 

 

Update 09.05.2020

 

Erweiterte Zugangsregelung für die Pusteblume

 

In einer ersten Stufe werden ab Donnerstag, dem 14.5.2020, alle Vorschulkinder, die eine Bildungs- und Teilhabe-Anspruchsberechtigung haben (besonders zu fördernde Kinder, die vom Kreis Lippe anerkannt sind), zusätzlich zu den bisher betreuten Kindern in der Pusteblume betreut werden können. Auch Kinder mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) haben ab o.g. Termin einen Anspruch auf Betreuung. Im Bedarfsfall bitten wir betroffene Eltern um eine (telefonische) Kontaktaufnahme mit der Einrichtung bis zum 13. Mai.

 

Erst in einer zweiten Stufe zum 28.5.2020 kommen die weiteren Vorschulkinder dazu. Weitere Öffnungen im Juni – voraussichtlich immer im 14-Tage-Rhythmus – sollen von den Entwicklungen des Infektionsgeschehens sowie von zu erwartenden Studienergebnissen abhängig gemacht werden.

 

Unsere Betreuungssituation in der Einrichtung wird sich personell verändert darstellen, da einige unserer Mitarbeiterinnen auch zur Corona-Risiko-Gruppe zählen. Das heißt, dass eventuell andere Mitarbeiterinnen die gewohnten Gruppenverantwortlichen ersetzen.

 

Bei den jetzt geplanten Veränderungen bitten wir alle betroffenen Eltern um Verständnis. Es werden sicher noch schwierige Wochen, tun wir unser Bestes, um für unsere Kinder da zu sein, so gut es geht. Scheuen sie sich auch nicht, uns bei besonderen, schwierigen Situationen anzusprechen, wir suchen dann zumindest gemeinsam nach einer Lösung.

  

Essensgelderstattung

 

Auf Grund der gegebenen Kostenstruktur, dass ¾ des gezahlten Essensgeldes zur Deckung der laufenden Personalkosten in der Hauswirtschaft aufgewendet werden, hat der Kirchenvorstand der ev.-ref. Johannesgemeinde Kachtenhausen Folgendes beschlossen:

 

-         auf Antrag wird ein Viertel des gezahlten Essensgeldes für die Monate April und Mai erstattet

-         eine Rückzahlung erfolgt auch für alle anderen Monate bis zum Ende des laufenden FZ-Jahres,  wenn noch kein Regelbetrieb für die betroffenen Essenskinder möglich ist

-         ein Antrag auf Erstattung für die Monate April und Mai ist bis zum 15. Mai telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg an das FZ oder das Gemeindebüro formlos zu stellen

-        die Rückzahlungen erfolgen dann ab dem 18. Mai.  

 

Auch hier bitten wir die betroffenen Eltern um Verständnis, dass wir als kleine Kirchengemeinde kaum finanziellen Spielraum haben, anders zu verfahren, es sei denn zu Lasten der Mitarbeiterinnen. Bei besonderen Härtefällen besteht allerdings die Möglichkeit einer unbürokratischen Sonderregelung, dann bitte Kontakt zu P. Dirk Gerstendorf aufnehmen.

 

Wieder Gottesdienste ab 10. Mai

Ab 10. Mai werden im Rahmen der beschlossenen Lockerungen wieder Gottesdienste in der Johanneskirche stattfinden. Natürlich werden dabei alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen, die in der jetzigen Situation angebracht sind. So wird genügend Abstand zwischen den Stühlen eingerichtet, es gibt zwei Handdesinfektionsspender und auf den Händedruck nach dem Gottesdienst wird ebenfalls verzichtet.

Wichtig:  Das Gemeindezentrum bleibt für die Gruppen und Kreise weiter geschlossen!

 

Update 22.04.2020

 

Information Essensgeld Familienzentrum

 

Es sind einige Anfragen von Eltern eingegangen betreffs des Essensgeldes für die Kinder im Familienzentrum. Es stellt sich verständlicherweise für viele die Frage: Ein Großteil der Kinder wird im FZ nicht betreut, isst dort nicht – aber das Essensgeld wird weiterhin eingezogen? Gibt es eine Erstattung und wenn, ab wann?

Dazu einmal die grundlegende Auskunft, dass der KV zur Zeit nicht tagen kann, aber sich, sobald es möglich ist, dieser Frage annehmen und eine Entscheidung dazu treffen wird. Bis dahin bitten wir noch um Geduld, ein genauer Zeitpunkt lässt sich (noch) nicht benennen.

 

Folgende Hintergrundinformationen sind aber vielleicht schon mal hilfreich: Es werden nur ca. ¼ der Essensgeldeinnahmen für Lebensmittel ausgegeben, ¾ der Gelder werden für die Personalkosten der Hauswirtschaft aufgewendet. Unsere Hauswirtschafterinnen sind normal weiterbeschäftigt, wie im übrigen alle andern Mitarbeitenden im FZ auch. Sie werden auch gebraucht für die Versorgung der Notbetreuung, deren Umfang ja auch aktuell ständig ausgebaut wird.

Das heißt, dass maximal über ein Viertel der gezahlten Gelder nachzudenken sein wird, ob hier eine Erstattung stattfinden kann.

Wir wissen, dass eine ganze Reihe von Familien oder Alleinerziehenden im Moment sicher auch finanziell besonders belastet sind, aber solange wir es schaffen, dass jede/r einen vertretbaren Teil beisteuert, um in der Situation klar zu kommen, ist schon viel gewonnen. Wir mühen uns, ihnen möglich bald Konkreteres sagen zu können und wie verfahren werden soll.

Allen eine besonnene und behütete Zeit!

 

Update 20.04.2020

ab Donnerstag, dem 23. April 2020, wird die bisher geltende Liste mit 10 Berufsgruppen der „kritischen Infrastruktur“, die ihre Kinder in unsere Notbetreuung schicken durften, um weitere 19 Berufsgruppen erweitert. Aus  Anlage 1 und Anlage 2 sind die betreffenden Berufsgruppen ersichtlich.  Wie bisher, hat der Arbeitgeber mit einer Bescheinigung, die beim NRW-Ministerium für Kinder, Flüchtlinge und Integration aus dem Internet heruntergeladen werden kann, zu bestätigen, dass ein Anspruch auf die Kindernotbetreuung besteht. Diese Bescheinigung ist zur Einrichtung mitzubringen.

Wir bitten die betroffenen Eltern, sich in der Zeit von Montag, 20. bis Mittwoch 23. April, kurz in der Pusteblume telefonisch oder per E-Mail anzumelden, damit wir unsere Maßnahmen auf den zu erwartenden Bedarf einstellen können (Hygienestandards, Personaleinsatz).

Ab Montag, 27. April 2020, haben auch alle Alleinerziehenden die Berechtigung, ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Auch hier bitten wir um eine Anmeldung bis zum 24.4. aus den genannten Gründen.

 

Familienzentrumsabschlussfahrt vom 8. – 10. Mai: Auch unsere Abschlussfahrt mussten wir aufgrund der Corona-Pandemie absagen. Ob und wie eine Alternative möglich ist, lässt sich zur Zeit noch nicht sagen, aber wir werden jedenfalls versuchen, eine zu finden.

 

Sollten noch Fragen bestehen, scheuen sie sich nicht, das Familienzentrum – Telefon 79226 – oder das Gemeindebüro – Telefon 71235 – zu kontaktieren. Wir sind gerne für sie als Ansprechpartner da.

 

Es ist für uns alle eine ungewohnte und oftmals sicher auch schwierige Situation. Lassen sie uns – wie auch sonst - zusammen stehen in diesen Zeiten, einander stärken und stützen mit der schönen Ermutigung, die Gott uns zuspricht: „Denn ich habe euch nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.“ (2. Timotheus 1,7)

Allen eine besonnene und behütete Zeit!

 

 

Update 27.03.2020

 

Wir freuen uns, ihnen mitteilen zu können, dass unsere Mitarbeiterinnen nicht mehr in vorsorglicher Quarantäne sein werden. Der Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt. Das bedeutet, dass wir ab dem 30.03.2020 eine Notbetreuung anbieten können für die Kinder, von denen mindestens ein Elternteil zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“ gehört und die diesen Bedarf haben.

Die Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur ist mit dem Arbeitgeber abzuklären und durch ein entsprechendes Formblatt, das er ausfüllt, nachzuweisen. Dieses Formblatt ist mitzubringen. Die Kinder selbst müssen selbstverständlich auch symptomfrei sein. Damit wir den Personaleinsatz planen können, ist es Voraussetzung, dass zu betreuende Kinder über das Gemeindebüro angemeldet werden. Das Gemeindebüro ist per E-Mail: info@johanneskirche-kachtenhausen.de oder Telefon: 05232/71235, oder Fax: 05232/71368 jederzeit erreichbar.

 

Für die angemeldeten Kinder steht dann ab Montag, 30.3.2020, ab 7.00 Uhr eine Notbetreuung zur Verfügung. Dies gilt für die gesamte Woche mit den gewohnten Öffnungszeiten. Auch die mittägliche Versorgung ist sichergestellt.

Es besteht auch – nach individueller Absprache – für die betreffenden Kinder die Möglichkeit einer Wochenendbetreuung. Dazu bitte auch die Anmeldung über das Gemeindebüro. Wir bitten darum, wenn die Kinder gebracht werden, an der Tür zu klingeln. Die Kinder werden dann im Windfang abgeholt. Ebenso wird bei der Abholung verfahren.

Wir wissen, dass es für alle Eltern und Kinder im Moment nicht einfach ist. Wir wünschen allen die Kraft, die sie brauchen, Geduld miteinander, Besonnenheit im Alltag. 

Sollten noch irgendwelche Fragen oder Unsicherheiten bestehen, scheuen sie sich nicht, im Gemeindebüro anzurufen, wir werden dies sicher gemeinsam klären können.

 

 

Update 21.03.2020

 

Die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kinderbetreuung für Eltern und Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, haben sich mit Erlass vom 20. März 2020 geändert. Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass ab dem 23.03.2020 jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in der Woche und nun auch an den Wochenenden in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts – organisiert werden kann. Es reicht dann aus, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.                                        

Erlass NRW vom 20.03.2020...

 

Da sich unser Team aktuell immer noch in vorsorglicher Quarantäne befindet, kann im Familienzentrum "Pusteblume" zur Zeit keine Notgruppe angeboten werden! Die Kirchengemeinde Kachtenhausen kann aber im Bedarfsfall eine Betreuungsmöglichkeit in einer Nachbareinrichtung vermitteln.

 

 

Update 18.03.2020

 

Da sich unser Team aktuell in vorsorglicher Quarantäne befindet, kann im Familienzentrum "Pusteblume" zur Zeit keine Notgruppe angeboten werden! Die Kirchengemeinde Kachtenhausen kann aber im Bedarfsfall eine Betreuungsmöglichkeit in einer Nachbareinrichtung vermitteln.

 

 

Update 15.03.2020

Die Landesregierung von NRW hat am Freitag, dem 13.03.20 angeordnet, dass aufgrund der aktuellen Situation u. A. auch die Kindertageseinrichtungen ab Montag, dem 16.03.20 geschlossen bleiben. Das betrifft auch unser Familienzentrum "Pusteblume"!

Die Schließung wird, je nach der Gefährdungslage, mindestens bis zum Ende der Osterferien am 19. April andauern. Eine Notgruppe wird ab dem 16.03.20 eingerichtet, die sich AUSSCHLIESSLICH an Alleinerziehende und Familien in sog. Schlüsselberufen richtet, bei denen BEIDE Partner (bzw. der/die Alleinerziehende) in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und kritischen Infrastruktur wichtig sind.

Dies sind nach dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende Berufsgruppen: Arbeitskräfte aller Einrichtungen, die die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege, sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikation, Energie, Wasser, Entsorgung und ÖPNV), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Sollten Sie für diese Regelung in Frage kommen, melden Sie sich bitte beim Familienzentrum oder im Gemeindebüro der Kirchengemeinde.                                    

Kontakt Familienzentrum: Tel.: 05232-79226, Fax: 05232-7030970, Mail: info@familienzentrum-kachtenhausen.de

Kontakt Gemeindebüro: Tel.: 05232-71235, Fax: 05232-71368, Mail: info@johanneskirche-kachtenhausen.de

 

Regelmäßig aktualisierte Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Kirchengemeinde unter  

http://www.johanneskirche-kachtenhausen.de/.

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